Vor einem Jahr hat der Bundestag die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Zunächst war die Freude groß. Doch schnell wurde klar, dass es einen entscheidenden Haken bei dem Gesetzesentwurf des Bundesrates gibt: denn der schafft, abgesehen vom Adoptionsrecht, keine völlige Gleichstellung beim Recht der Elternschaft. Denn wenn zwei Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Ehe ein Kind bekommen, wird die Ehefrau nicht automatisch auch rechtliche Mutter, wie dies in der Ehe zwischen Mann und Frau der Fall ist. Die Ehepartnerinnen sind immer noch gezwungen, ein langwieriges und diskriminierendes Adoptionsverfahren zu durchlaufen. Eine Anpassung des Abstammungsgesetzes wäre also dringend notwendig. Denn auch Regenbogenfamilien müssen rechtlich ganzheitlich geschützt werden. Und genau diesem Thema widmet sich der Beitrag vom ARD Mittags- Magazin. Danke an Nele Pasch für deine Neugier, deine Sensibilität und die einfühlsame Umsetzung.
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